Das Recht in dem wir leben - Erkundungen zu Wirklichkeit des Rechts
für beruflich Interessierte und Menschen, die an der Entwicklung einer anthroposophisch erweiterten Rechtswirklichkeit mitarbeiten wollen.
Kulturhaus OSKAR, Oskar-Hoffmann-Str. 25, 44789 Bochum
mit Gerd Flint, Rechtsanwalt, Mediator und Notar aus Dortmund und Dirk Jan de Geer, Richter a.D. und Mediator aus Wiesel/NL
für beruflich Interessierte und Menschen, die an der Entwicklung einer anthroposophisch erweiterten Rechtswirklichkeit mitarbeiten wollen.
Freitag, 27.01.2012, 19:30 Uhr
Erkundungen zur Wirklichkeit eines lebendigen Rechts
Samstag, 28.01.2012 von 10 – 18 Uhr
Vertiefendes Seminar zum Tagungsthema
Einzelheiten dazu werden am Vorabend bekannt gegeben oder – bei rechtzeitiger Anmeldung - zugeschickt.
Wir wollen mit diesem Seminar einen Beitrag leisten, um den verengten Rechts-horizont zu erweitern und ein vertiefendes Rechtsbewußtsein zu erlangen. Um Fragen zu bewegen: wie können wir geltendes Recht lebendig halten oder sterben lassen? Welche Verfahrensweisen brauchen wir, um angemessene Formen für die Gestaltung rechtlicher Beziehungen zu finden? Welche grundlegenden Impulse prägen unser Handeln bei der Schaffung von Rechtsverhältnissen, welche Werte und moralischen Intentionen sind dafür maßgeblich? Wie kann der Mensch diese aktivieren „Im Recht schaffen“? Wie können Recht und Moral sich dabei heilsam verbinden? Wie können wir Anregungen dafür auf dem anthroposophischen Erkenntnisweg gewinnen?
Im allgemeinen Bewußtsein herrscht eine natürliche Abneigung gegen „das Recht“, bei einem verengten Blick auf das normative Recht mit Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen. Der Zeitgenosse ist froh, wenn er damit nichts zu tun hat. Und wenn er doch damit konfrontiert wird, sucht er sich den kundigen Rechtsexperten, der für ihn „die Kastanien aus dem Feuer holt“ oder dafür sorgt, daß er „sein Recht bekommt“. Diese Aversion gegen rechtliches Regelwerk ist auch unter Anthroposophen weit verbreitet und in anthroposophischen Einrichtungen häufig anzutreffen.
Welche Gründe gibt es für diese Tatsache?
- Eine gesunde Abwehrhaltung gegenüber einer fortschreitenden Verregelung aller Lebensbereiche
- Eine Abneigung gegen fremdbestimmte Normen und Verordnungen
- Ein beschränkter Blick auf das Gesetzesrecht und die Justizorgani-sation als Inbegriff von „Recht“
Ein weiternder Blick kann den Zugang zur vollen Wirklichkeit des Rechts öffnen
- als zentralen Ort im sozialen Organismus
- im Kernbereich zwischenmenschlicher Begegnungen
- in einen Handlungsraum für eine aktive, selbstbestimmte und freie Gestaltung der Lebensbeziehungen
Auch unter Anthroposophen entwickelt sich ein Bewußtsein dafür, daß „das Recht“ in seiner umfassenden Wirklichkeit eine gesteigerte Aufmerksamkeit verdient. Denn das Rechtsleben ist im Zentrum des sozialen Organismus wirksam, also im Ort der Mitte zwischen dem Geistes- und Wirtschaftsleben. Wie kann ein Geistesleben sich frei entfalten, wenn das Bewußtsein für den vermittelnden Bereich ausgeblendet bleibt? Wie kann ein Wirtschaftsleben gedeihen, wenn das regulierende Instrumentarium fehlt oder versagt? Wie sollen wir das Geldwesen durchschauen, wenn wir dessen Rechtscha-rakter nicht durchleuchten? Wie ist ohne Verständnis für rechtliche Beziehungen eine gesunde Gemeinschaftsbildung zu verwirklichen?
Veranstalter:
Anthroposophische Gesellschaft, Arbeitszentrum NRW und Sektion für Sozialwissenschaften am Goetheanum
Kosten:
Pauschalbeitrag für die gesamte Tagung (Abendvortrag und Tagesseminar): 60 €
Pausengetränke und ein vegetarisches Mittagessen am Samstag:15€
Anmeldungen:
bis zum 14.01.2012
an das Anthroposophische Gesellschaft, Arbeitszentrum NRW
Oskar-Hoffmann-Str. 25, 44789 Bochum
Tel.: 0234-3336730, Fax: 0234-3336745
Email: Anthroposophie.nrw(at)t-online.de
Weitere Auskünfte zum Tagungsthema:
Gerd Flint, Tel. 0231-527031 oder rae.flint(AT)t-online.de
